Der Ausspruch einer arbeitsrechtlichen Kündigung bedroht häufig Ihre Existenz. Es ist daher unerlässlich sich schnell anwaltliche Hilfe zu holen, zumal für die Erhebung einer
Kündigungsschutzklage nur drei Wochen Zeit, ab Zugang der Kündigung, bleiben.
Wir prüfen für Sie innerhalb der dreiwöchigen Frist, ob Ihre erhaltene Kündigung wirksam ist und eine Kündigungsschutzklage erfolgreich ist. Ziel ist dabei in erster Linie der
Erhalt des Arbeitsplatzes und die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.